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Fachdienst 51.3 - Jugendarbeit / Jugendschutz
Wolfgang Hufendiek
Fachdienstleiter
Jugendarbeit / Jugendschutz / Schülerbetreuung
Neues Rathaus, 4. Etg., Zi. 420
Telefon: 02181 / 608 - 648
E-Mail: wolfgang.hufendiek@grevenbroich.de
Hilde Seuring
Jugendarbeit / Jugendschutz / Fachberatung OGS
Neues Rathaus, 4. Etg., Zi. 419
Telefon: 02181 / 608 - 652
E-Mail: hilde.seuring@grevenbroich.de
Petra Gorecki
Verwaltung
Neues Rathaus, 4. Etg., Zi. 406
Telefon: 02181 / 608 - 674
E-Mail: petra.gorecki@grevenbroich.de
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe richten sich grundsätzlich an alle jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Kinder- und Jugendarbeit konzentriert sich dabei vor allem auf die Altersgruppe der 6- bis 18- Jährigen, bezieht aber auch – insbesondere im Rahmen ehrenamtlichen Engagements – über 18-Jährige ein. Sie ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist, zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen. Sie soll an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.
Jugendarbeit gliedert sich vorrangig in die Bereiche Jugendverbandsarbeit, Offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Jugendschutz.
Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund eigenverantwortlicher Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit.
Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit. Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich unmittelbar an einzelne junge Menschen und an institutionell nicht organisierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen auf der Basis von niederschwelligen integrationsfördernden Freizeitangeboten und Begegnungsmöglichkeiten, welche die Kinder und Jugendlichen im ausserschulischen/ausserberuflichen Freizeit- und Bildungsbereich ansprechen und von diesen freiwillig angenommen werden.
Angebote der Jugendsozialarbeit wenden sich insbesondere an junge Menschen, die auf Grund ihrer sozialen Situation einer besonderen Förderung und Unterstützung bedürfen. Hierzu gehören neben der Altersgruppe in Schulen der Sekundarstufe I vor allem sozial benachteiligte Jugendliche an der Schwelle von der Schule in den Beruf, insbesondere auch junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Daher beziehen ihre Angebote im Einzelfall auch junge Menschen bis zurVollendung des 27. Lebensjahres ein.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe aktuelle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen öffentlich zu machen; durch vorbeugende Aktivitäten den Gefährdungen entgegen zu wirken und sie zu beseitigen; die gesetzlichen Schutzvorschriften im Interesse von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen und kontrollieren; die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu vertreten; Information und Beratung von Eltern und anderen Erziehenden über die Möglichkeiten zur Förderung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren. Jugendschutz ist Teil des gesamterzieherischen Bemühens junge Menschen zu befähigen, Gefährdungen selbst zu erkennen und sich angemessen zu verhalten.
Der Jugendförderplan der Stadt Grevenbroich, siehe Link, stellt Aufgaben, Leistungen und Perspektiven der Jugendarbeit differenziert und überschaubar für den Zeitraum 2010 - 2014 dar.